Rechtsprechung
RG, 28.04.1933 - VII 13/33 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Wird eine Gesellschaftssteuerschuld, für welche die Anmeldepflicht verletzt wurde, auch dann schon eine Woche nach ihrem Entstehen fällig, wenn das Finanzamt später eine Zahlungsfrist bestimmt, oder tritt in diesem Fall die Fälligkeit erst mit Ablauf der Zahlungsfrist ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 140, 307
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 15.10.1953 - IV ZR 31/53
Rechtsmittel
Das Reichsgericht, der Reichsfinanzhof und ein grosser Teil des Schrifttums halten jedoch für Feststellungsklagen wegen des Vorrechts von Steuerforderungen und ähnlichen Ansprüchen den Rechtsweg für zulässig (RGZ 116, 368 mit eingehender Begründung; 135, 25 [32]; 140, 307 [308]; RFHE 20, 240; Mentzel § 61, 30;… im neueren Schrifttum Stein-Jonas-Schönke ZPO 18. Aufl. vor § 1, II B c Fussn. 55; Böhle-Stamschräder § 61, 5 c;… Kühn RAbgO 2. Aufl. § 104, 4, § 242, 2; Riewald RAbgO Teil II § 242, 1 [7]). - BSG, 22.02.1961 - 7 RKg 33/58 In zwei weiteren Entscheidungen (RGZ 135, 32; 140, 307) nimmt das RG auf die erste Entscheidung Bezug und führt noch weiter aus, der staat sei mit seiner Steuerforderung nicht als Hoheitsträger am ' Konkursverfahren beteiligt, die Sonderstellung einer Steuer= forderung in % 61 Nr° 2 KO sei keine öffentlich-rechtliche Eigenschaft dieser Forderung° "1 .